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Chartervertrag




  Bedingungen                               Code :    
	

2. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages durch den Eigner und / oder seinen Vertreter wird der Vertrag rechtskraeftig und bindet den Eigner an seine nachstehend aufgefuehrten Verpflichtungen, die nur unter der Voraussetzung genannt werden, dass der Eigner die vereinbarte Zahlungssumme tatsaechlich rechtzeitig - wie in Ziffer 1 angegeben - erhaelt.

3. Der Eigner erklaert sich bereit:
a) die Yacht auszuruesten und sie dem Charterer ohne Crew, sauber, seeklar, mit allem Zubehoer und Ausruestung wie im Yachtprospekt und in der Inventarliste angegeben in ordnungsgemaessem Zustand und seetuechtig zu uebergeben.

b) die Yacht und ihre Ausruestung gegen Feuer-, See- und Kollisionsrisiken, Haftpflicht und gegen jeglichen und gesamten Verlust oder Schaden ueber einen Betrag von ... Euro zu versichern. Der Charterer wird aus diesem Grund von jeglicher durch die entsprechende Police abgedeckten Haftung entbunden, vorausgesetzt, dass der Charterer den Verlust oder Schaden nicht durch eine grobfahrlaessige Handlung oder vorsaetzlichen Verzug verursacht oder mitverursacht hat. Wenn der Eigner den Abschluss einer Versicherung unterlaesst oder es vorzieht, eine solche Versicherung nicht abzuschliessen, uebernimmt er dieselbe Verantwortung wie bei einer Versicherung der Yacht, aber er haftet in keiner Weise fuer den Verlust des persoenlichen Eigentums des Charterers oder Schaeden an diesem sowie er auch nicht fuer eine Verletzung des Charterers oder anderer sich mit seiner Erlaubnis an Bord befindlichen Personen haftet.

c) alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Yacht an dem in Ziffer 1 und 3(a) dieses Vertrages erwaehnten Tag und Ort zu ubergeben, sollte die Yacht allerdings aus irgendeinem Grund nicht zur Verfuegung stehen, hat der Charterer das Recht, eine der folgenden Moeglichkeiten zu waehlen:

I. Vorausgesetzt, dass der nachfolgende Chartereinsatz der Yacht dies erlaubt und der Eigner dem zustimmt, kann die Charterzeit um den gleichen Zeitraum verlaengert werden, um den sich die Uebergabe verzoegert hatte.

II. Das in Ziffer 1 festgesetzte Datum aendert sich nicht und der Eigner entschaedigt den Charterer mit einem Betrag, dessen Hoehe der Zeit entspricht, um die die Uebergabe sich verzoegert hatte, anteilmaessig zu dem in Ziffer 1 des Vertrages aufgefuehrten Gesamtbetrag der Chartergebuehren.

III. Uebersteigt die Verspaetung der Uebergabe ein Viertel (1/4) der Gesamtcharterzeit, kann der Charterer von diesem Vertrag zuruecktreten und erhaelt vom Eigner den fuer diesen Charter gezahlten Gesamtbetrag zurueck. In keinem der in dieser Ziffer erwaehnten Faelle kann die eine Partei dazu verpflichtet werden der anderen irgendeine Entschaedigung fuer jeglichen Verlust oder Schaden, der sich aus der Beschraenkung oder Annullierung dieses Vertrages ergibt, zu zahlen.


4. Der Charterer erklaert sich bereit:
a) dem Eigner die Yacht sauber zurueckzugeben, zusammen mit der gesamten Ausruestung, die sich in demselben guten Zustand wie bei der Uebernahme befinden sollte, zu der in Ziffer 1 festgelegten Uhrzeit. Sollte er die Yacht aber – es sei denn, dass es zu einem Totalverlust der Yacht gekommen ist – aus irgendeinem Grund nicht zu dem obengenannten Datum und Zeitpunkt zurueckgeben, muss er dem Eigner ein Ueberziehungsgeld zahlen, das um 50% hoeher ist als die in diesem Vertrag vereinbarte Tageschartergebuehr, fuer jeden Tag bzw. fuer den prozentualen Anteil des Tages, solange, bis die Uebergabe erfolgt ist. Laesst er die Yacht an irgendeinen anderen als an dem in dieser Ziffer vereinbarten Ort, muss er dem Eigner alle Ausgaben erstatten, die diesem durch den Transfer der Yacht zum Uebergabeort entstehen und ein anteilmaessiges Ueberziehungsgeld wie oben genannt fuer die Anzahl der Tage, die fuer diesen Transfer erforderlich sind sowie Entschaedigung fuer jeden Verlust oder Schaden, der auf oder an der Yacht bis zur ihrer Uebernahme durch den Eigner auftritt und der nicht durch die Versicherungspolice abgedeckt ist.

b) dem Eigner eine Kaution in Hoehe von ....... Euro bei Uebergabe der Yacht als Garantie zu hinterlegen, um jeden Anspruch des Eigners hinsichtlich eines Verlustes oder Schadens der Yacht und / oder ihrer Ausruestung, die nicht durch die Versicherungspolice laut Ziffer 3b) abgedeckt werden sowie fuer jeglichen Schadenersatzanspruch des Eigners unter Beruecksichtigung der in der vorstehenden Ziffer 4 a) genannten Bestimmungen. Die oben genannte Kaution wird dem Charterer nach Pruefung der Yacht, ihrer Ausruestung und ihres Inventars durch den Eigner zurueckgezahlt, entsprechend der oben genannten Bestimmungen.

c) die Yacht nicht fuer Rennen oder - ausser in Notfaellen - zum Schleppen anderer Fahrzeuge zu benutzen, oder allgemein fuer irgendeinen anderen Zweck als zum Privatvergnuegen des Charterer und seiner Mannschaft, die aus nicht weniger als einem (1) ausgebildeten Skipper und einem (1) erfahrenem Crewmitglied bestehen sollte, aber aus nicht mehr als ( ) insgesamt auf See, oder andere Personen als die in der Crew- /Passagierliste angegebenen an Bord zu beherbergen oder die Yacht aus griechischem Gewaesser herauszufahren oder herausfahren zu lassen oder die Yacht ohne schriftliche Zustimmung des Eigners weiterzuvermieten.

d) keiner an Bord befindlichen Person das Begehen einer Handlung zu gestatten, die gegen die Zollgesetze Griechenlands oder irgendeines anderen Landes oder gegen die Gesetze gegen das Fischen oder Unterwasserfischen verstoesst oder es ihr zu erlauben, Gegenstaende archaeologischer Art oder mit archaeologischem Wert zu suchen und/oder an sich zu nehmen, und dass dieser Vertrag im Falle einer derartigen Handlung sofort erlischt, jedoch unbeschadet aller Rechte des Eigners, und dass der Charterer alle daraus resultierenden Verantwortlichkeiten allein zu tragen hat und den zustaendigen Behoerden gegenueber allein haftet.

e) alle moeglichen Vorsichtsmassnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Yacht in eine Lage geraet, in der sie von einem anderen Schiff an eine andere Stelle abgeschleppt werden muss. Sollte allerdings trotz der Bemuehungen des Charterers eine solche Notwendigkeit eintreten, so soll er mit dem Kapitaen des anderen Schiffes verhandeln und sich mit ihm ueber den zu zahlenden Preis einig werden, ehe er das Abschleppen der Yacht erlaubt.

f) keinen Hafen oder Ankerplatz zu verlassen, wenn die Windstaerke mehr als sechs (6) Beaufort betraegt oder die Hafenbehoerden ein Segelverbot verhaengt haben oder solange die Yacht einen nicht reparierten Schaden hat oder einer ihrer wesentlichen Bestandteile wie Maschine, Segel, Takelage, Lenzpumpe, Ankergeschirr, Navigationslampen, Kompass, Sicherheitsausruestulng usw. sich nicht in betriebsfaehigem Zustand befindet oder keine ausreichenden Treibstoffreserven vorhanden sind oder allgemein, wenn Zweifel ueber die Wetterbedingungen oder den Zustand der Yacht oder ihrer Crew oder eine Mischung von allem hinsichtlich der Sicherheit bestehen.

g) sofort Segel wegzunehmen, wenn dies notwendig ist und die Yacht nicht unter mehr Segel fahren zu lassen als soviel, dass ein angenehmes Segeln ohne uebermaessige Spannungen und Belastungen der Takelage und der Segel sichergestellt ist; die Yacht in kein Gebiet zu fahren, ueber das kein ausreichendes Kartenmaterial vorliegt oder ohne die Seekarten des Gebietes und andere gedruckte Hilfsmittel an Bord vorher gruendlich studiert zu haben; die Yacht nicht bei Nacht zu segeln, ohne dass alle Navigationslichter arbeiten oder ohne ausreichende Wachen an Deck.

h) Das Logbuch der Yacht regelmaessig zu fuehren, jeden Tag den Anlaufhafen, den Zustand der Yacht und ihrer Ausruestung und jeden Austausch eines Crewmitglieds zu vermerken sowie auf See regelmaessig die Positionszeiten, Wetterbedingungen, Segelfuehrung und die Zeiten des Motorbetriebes.

i) die Reiseroute der Yacht so zu planen und durchzufuehren, dass der vom Rueckgabehafen, d.h. der Hafen an dem die Yacht dem Eigner zurueckgegeben werden muss, am weitesten entfernte Anlaufhafen (Turn-Around Point) innerhalb des ersten Drittels (1/3) der Reisezeit erreicht wird, und dass die Yacht zwei Tage vor Ende der Charterperiode nicht mehr als vierzig (40) Seemeilen von der Stelle entfernt liegt, an dem die Yacht dem Eigner zurueckgegeben werden muss.

j) dem Eigner in regelmaessigen Abstaenden telefonisch oder telegraphisch die Position und den Zustand der Yacht und ihrer Passiegere ebenso zu melden wie jeglichen auftretenden Schaden an der Yacht.

k) alle gedruckten Unterlagen ueber die richtige Handhabung der Yacht und die Bedingungen im Segelrevier, die ihm der Eigner zu Verfuegung gestellt hat, zu studieren und sich ausreichende Kenntnisse darueber anzueignen.


DARUEBER HINAUS WIRD VON UND ZWISCHEN DEN VERTRAGSPARTEIEN FOLGENDES VEREINBART:

5. Dieser Vertrag wird auf Grundlage der schriftlich erklaerten Faehigkeiten des Charterers im Segeln, Seemannschaft und Navigation geschlossen. Sollte spaeter diesbezueglich ein Fehler, ein Versaeumnis oder eine Fehlinterpretation entdeckt werden, hat der Eigner das Recht den Vertrag fristlos zu kuendigen und die Chartergebuehren zu behalten.

6. Der Eigner (oder seine Vertreter) koennen vom Charterer und seiner Crew eine Demonstration ihrer Faehigkeiten in der Handhabung und sicheren Navigation der Yacht verlangen, indem sie die praktische Bedienung der Yacht auf See mit dem Eigner (oder seinem Vertreter) an Bord vorfuehren, und sollte der Charterer und / oder seine Crew diesbezueglich nicht den Anforderungen des Eigners entsprechen, kann der Eigner den Vertrag wie in Ziffer 5 vorstehend festgelegt kuendigen oder einen Seemann an Bord der Yacht platzieren, sofern einer zur Verfuegung steht, der von beiden - Eigner und Charterer - akzeptiert wird. Die Kosten gehen zu Lasten des Charterers. Der Seemann bleibt so lange an Bord wie der Eigner es fuer notwendig haelt, um die Sicherheit der Yacht und ihrer Passagiere zu gewaehrleisten. Die fuer diese Pruefung der Faehigkeiten des Charterers und der Seemannschaft benoetigte Zeit wird Teil der vereinbarten Charterzeit.

7. Die Uebergabe der Yacht an den Charterer erfolgt zu Beginn der in Ziffer 1 vereinbarten Charterzeit. Die Zeit, die erforderlich ist, um dem Charterer die Yacht vorzufuehren und ihn mit ihr vertraut zu machen, ist Teil der vereinbarten Charterzeit. Die freie Benutzung der Yacht wird dem Charterer nach Unterzeichnung des Uebernahmeformulars garantiert.

8. Vor Unterzeichnung des obengenannten Formulars hat der Charterer das Recht, die Yacht, ihr Zubehoer und ihr Inventar gruendlich zu inspizieren, um sich zu versichern, dass alles in gutem betriebsfaehigem Zustand ist. Ausnahmen koennen vermerkt werden, aber die Unterschrift des Charterers auf dem Uebernahmenformular bedeutet die Abnahme der Yacht, fuer die der Charterer anschliessend die volle Verantwortung traegt. Der Charterer hat kein Recht einen Verlust von Gegenstaenden oder Aufwendungen, die durch einen Unfall oder ein Versagen oder einen Defekt eines Teils der Yacht verursacht worden sind, geltend zu machen.

9. Nach Uebernahme gehen alle Ausgaben fuer Hafengebuehren, Wasser, Treibstoff, Oel und andere erforderliche Vorraete sowie Reparaturen von Schaeden oder Defekten, die auftreten koennten, waehrend der Charterer die Verantwortung fuer die Yacht hat, und die nicht das Ergebnis von normalen und natuerlichen Verschleisserscheinungen sind, zu Lasten des Charterers, mit der Massgabe, dass er sich vor einer Reparatur die Zustimmung des Eigners bezueglich der Kosten und der technischen Zweckmaessigkeit dieser Reparaturen einholt. Der Charterer muss die entsprechenden Rechnungen sammeln und bekommt gegen deren Vorlage seine Auslagen am Ende der Charterzeit vom Eigner zurueckerstattet.

10. Wird ein Unfall oder Schaden an der Yacht verursacht, muss der Charterer die naechstgelegene Hafenbehoerde aufsuchen, um den Schaden oder Unfall und die Umstaende, unter denen er verursacht wurde, aufnehmen lassen und einen schriftlichen Bericht und eine Stellungnahme darueber verfassen. Gleichzeitig muss er den Eigner unterrichten.

11. Storniert der Charterer den Charter nach Unterzeichnung des Vertrages aus irgendeinem - ausser dem in Ziffer 3 (c) (iii) aufgefuehrten - Grund, behaelt der Eigner alle Vorauszahlungen bis zum Tage der Stornierung, und der Eigner behaelt sich das Recht vor, diese Anzahlung nur dann zurueckzuzahlen, wenn es ihm gelingen sollte, die Yacht zu dem festgesetzten Termin und zu den gleichen Konditionen anderweitig zu vermieten. Falls der Charterer sich dazu entschliessen sollte, den Charter zu beenden und die Yacht vor dem in diesem Vertrag festgelegten Tag zurueckzugeben, ist der Eigner nicht verpflichtet, einen entsprechenden Anteil des Charterpreises zurueckzuzahlen.

12. Sollte vor oder waehrend der Charterzeit bei der Yacht ein materieller oder wirtschaftlicher Totalschaden eintreten, gilt dieser Vertrag als beendet und der Charterer erhaelt vom Eigner alle im voraus gezahlten Chartergebuehren zurueck, sofern der Verlust entweder vor der Charterzeit oder waehrend der Charterzeit aufgetreten ist, vorausgesetzt weder der Charterer noch seine Crew sind fuer den Verlust verantwortlich.

13. Jegliche im Anhang zu diesem Vertrag getroffenen Sondervereinbarungen werden voll akzeptiert und von [something´s missing here!]

14. Die Vertreter des Eigners, Herren (*), handeln in guter Absicht sowohl im Namen des Eigners als auch des Charterers, aber sie handeln lediglich als Beauftragte und sind in keiner Weise fuer irgendwelche Handlungen, Angelegenheiten oder Dinge haftbar, die von einer der Vertragsparteien begangen, erledigt, unterlassen oder erlitten wurden, ausgenommen fuer die von der einschlaegigen Gesetzgebung Griechenlands vorgesehenen Verantwortlichkeiten.

15. Bei jedweden Streitigkeiten zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertrages oder irgendeines Bestandteils seines Inhalts, werden diese Streitigkeiten an zwei Schiedsmaenner in Griechenland uebergeben, wobei von jeder Partei ein Schiedsmann bestellt wird. Die Entscheidung sollte als endgueltig angesehen werden oder an einen von den Schiedsmaennern im Falle und zum Zeitpunkt ihrer Uneinigkeit zu bestellenden Obman verwiesen werden, dessen Entscheidung dann endgueltig ist. *Wie auf der Titelseite beschrieben.








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